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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heartbrands GmbH

§ 1. Geltung der Bedingungen

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen, Dienstleistungen und sonstige Leistungen zwischen der Heartbrands GmbH (nachfolgend Heartbrands genannt) und ihren gewerblichen Kunden (nachfolgend Besteller genannt). Anders lautenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Der Besteller erkennt mit seiner Auftragserteilung die Geltung dieser Geschäftsbedingungen und ihre Einbeziehung in den Vertrag an. Ein in den Geschäftsbedingungen des Bestellers hierauf gerichteter Widerspruch genügt nicht zur Abbedingung der AGB von Heartbrands.

§ 2. Angebote/Lieferung

Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen sind für Heartbrands nur verbindlich, wenn und soweit Heartbrands sie schriftlich oder formularmäßig bestätigt oder ihnen durch Lieferung und Rechnung entspricht. An ihre Angebotsschreiben ist Heartbrands 30 Kalendertage gebunden.

Heartbrands behält sich vor, einen im Einzelfall zu vereinbarenden Vorschuss zu fordern.

Ist Heartbrands durch unvorhergesehene Ereignisse, die sie trotz den Umständen entsprechender Sorgfalt nicht abwenden konnte (Arbeitskampf, Betriebsstörungen oder andere Fälle höherer Gewalt) an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert, verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise, auch wenn bereits Lieferverzug vorlag.

Bei der Übernahme von Aufgaben der Produktionsüberwachung ist Heartbrands berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Bestellers – Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

§ 3. Vergütung

Mit der Zahlung der Vergütung sind, soweit nicht anders vereinbart, die Eigenleistungen von Heartbrands für die folgenden vier Phasen abgegolten: Briefingphase, Konzeptphase, Entwurfsphase (Textmanuskripte, Skribbles, Storyboards, jeweils als präsentationsfähige Entwürfe) und die Abwicklungsphase; im Einzelnen werden diese Phasen in Kostenvoranschlägen angeboten.

Nicht zur Ausführung gelangte Vorschläge und andere Arbeiten von Heartbrands sind auch ohne Nutzung bzw. ohne Veröffentlichung honorarberechtigt. Eine spätere Nutzung setzt in jedem Fall die schriftliche Zustimmung von Heartbrands und die Bezahlung eines Lizenzhonorares voraus.

Digitale Daten sind im Lieferumfang nicht enthalten. Sie verbleiben im Eigentum der Agentur.

 

§ 4. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Werke verbleiben bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen (z. B. Zinsen, Reisekosten), Eigentum von Heartbrands.

§ 5. Pflichten des Bestellers

Die Heartbrands vom Besteller zur Bearbeitung und Verwertung überlassenen Vorlagen und Gestaltungselemente (Texte, Fotos, Illustrationen, Zeichnungen, Modelle, Filme, Tondokumente, etc.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Besteller zu deren Verwendung und Übergabe berechtigt ist. Der Besteller versichert, dass er zur Nutzung und zur Übergabe aller Heartbrands übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Nutzung und Übergabe berechtigt sein, stellt der Besteller Heartbrands von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

Der Besteller ist nicht berechtigt, die von Heartbrands gelieferte Leistungen und Werke an Dritte weiterzugeben, zu veräußern, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Eine Pfändung durch Dritte ist Heartbrands unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Beanstandungen aufgrund von offensichtlichen Mängeln sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Heartbrands geltend zu machen. Danach gilt das Werk insoweit als mangelfrei angenommen.

§ 6. Kostenmanagement

Dem Besteller wird vor Beginn von kostenverursachenden Leistungen, die nicht durch das Honorar abgedeckt sind oder durch Dritte erbracht werden (siehe unten), Kostenvoranschläge in schriftlicher Form oder per Telefax unterbreitet. Diese werden vom Besteller innerhalb von drei Werktagen verbindlich genehmigt oder abgelehnt. Mit der Arbeit an seinem solchen Projekt oder Teilprojekt wird erst dann begonnen, wenn ein vom Besteller verbindlich genehmigter Kostenvoranschlag dafür vorliegt. Nimmt der Besteller von Heartbrands vorgeschlagene Entwürfe an, so gilt dies als Genehmigung des mit dem Vorschlag von Heartbrands verbundenen Kostenvoranschlags.

Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch eine verspätete Kostenfreigabe durch den Besteller entstehen, sind nicht durch Heartbrands zu vertreten.

Technische Kosten wie Kosten für Produktionsüberwachung, Satz, Reinzeichnungen, elektronische Bildbearbeitung, Proofs oder Scans werden auf Grundlage der jeweils gültigen Agenturpreisliste nach Aufwand angeboten und abgerechnet. Fremdkosten wie Transport, Kurier-, Korrektur-, Foto- oder Druckkosten werden gesondert angeboten und abgerechnet; auf alle Fremdkosten wird eine Handlingcharge von 15% erhoben. Eventuell anfallende Kosten der Künstlersozialversicherung gehen zu Lasten des Bestellers. Reisekosten, Spesen, Versand- und Zollkosten werden zu tatsächlichen Kosten direkt an den Besteller weiterberechnet.

Heartbrands wird vom Besteller ermächtigt, im Rahmen eines genehmigten Kostenvoranschlages die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen bei Dritten im Namen und auf Rechnung des Bestellers durchführen zu lassen. Soweit im Einzelfall Verträge für Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von Heartbrands abgeschlossen werden, ist der Besteller verpflichtet, Heartbrands im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizuhalten, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

§ 7. Nutzungsrechte

Die Arbeiten von Heartbrands dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang (räumlich, zeitlich) verwendet werden. Soweit individualvertraglich nicht anders geregelt, erwirbt der Besteller an urheberrechtlich geschützten Arbeiten von Heartbrands ein auf den Vertragszweck beschränktes einfaches Nutzungsrecht.

Mit der vollständigen Zahlung erwirbt der Besteller das Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang für die für ihn gefertigten Arbeiten, soweit diese Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (insbesondere für Musik, Film- und Fotorechte) möglich ist.

Alle Ansprüche Dritter auf besondere Vergütung zur Abgeltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie des Rechts am eigenen Bild gehen zu Lasten des Bestellers. Heartbrands wird in den Fällen, in denen ein derartiger Anspruch eines Dritten erkennbar wird, rechtzeitig vor der Verwendung des Materials dem Besteller Kenntnis geben.

Bearbeitungen oder Veränderungen aller von Heartbrands gestalteten Werbemittel durch Dritte sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Heartbrands zulässig. Heartbrands hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.

Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung (z.B. außerhalb des Vertragsgebietes oder des Vertragszeitraumes) ist nur mit der schriftlichen Einwilligung von Heartbrands gestattet. Nutzungsrechte für vom Besteller abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei Heartbrands.

Nutzt der Besteller solche Werbeideen, die eine geistige, künstlerische oder sonstige werbetechnische Schöpfung von Heartbrands oder von ihr beauftragten Dritten darstellen bzw. enthalten, außerhalb oder nach Beendigung des Vertrages, so ist eine gesonderte Honorarabsprache zu treffen.

Heartbrands ist auch nach Beendigung dieses Vertrages berechtigt, von dem veröffentlichten sowie von dem nicht verwendeten Werbematerial zu Zwecken der eigenen Werbung Gebrauch zu machen, vorausgesetzt, dass dadurch keine vertraulich zu behandelnden Informationen offenbart werden.

§ 8. Zahlung

Die Rechnungen von Heartbrands oder der von ihr im Auftrag des Bestellers beauftragten Dritten sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Dem Besteller steht ein Aufrechnungsanspruch nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Auch Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, wenn sie nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen und die Forderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 9. Haftung

Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen, Funkspots und Filmen durch den Besteller übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Musik und Text. Für die vom Besteller freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen, Texte, Funkspots, Filme und andere Produktionen entfällt für Heartbrands jede Form der Haftung. Ebenso haftet Heartbrands nicht für die wettbewerbs- oder kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und Produktionen. Eine solche ggf. individuelle zu vereinbarende Prüfung der Eintragungsfähigkeit ist gesondert zu vergüten.

Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet Heartbrands bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet Heartbrands – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Heartbrands demgegenüber nur:

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
  • für Schäden aus der Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

§ 10. Datenschutz

Die aus der Geschäftsbeziehung oder im weiteren Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Besteller werden von Heartbrands im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet und alle notwendigen Daten für die Auftragsabwicklung gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

§ 11. Sonstiges

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen mit den Bestellern gilt ausschließlich deutsches Recht.

Kontakt

Heartbrands GmbH

Borsteler Chaussee 196

22453 Hamburg

+49 (0)40 39 88 87 - 0

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